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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GJGebG 1962 §13;Rechtssatz
Wird das Begehren einer vor dem 30.4.1983 bei Gericht eingelangten Klage wegen Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls nach diesem Tag auf Zahlung von Renten wegen Körperbeschädigung ausgedehnt, dann ist dieser "Rentenwert" noch mit dem Zehnfachen (und nicht schon bloß mit dem Dreifachen) der Jahresleistung anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160068.X01Im RIS seit
10.03.1988Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016