RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0068

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §13;
JN §58 Abs1;
ZivVerfNov 1983 Art17 §2 Abs2;
ZivVerfNov 1983 Art2 Z26;

Rechtssatz

Wird das Begehren einer vor dem 30.4.1983 bei Gericht eingelangten Klage wegen Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls nach diesem Tag auf Zahlung von Renten wegen Körperbeschädigung ausgedehnt, dann ist dieser "Rentenwert" noch mit dem Zehnfachen (und nicht schon bloß mit dem Dreifachen) der Jahresleistung anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160068.X01

Im RIS seit

10.03.1988

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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