RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0072

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Gerichtsgebühren
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GGG 1984 §13
GGG 1984 §30 Abs2 Z1
WFG 1984 §53 Abs5

Rechtssatz

Die erstmals im Rückzahlungsantrag gem § 30 Abs 2 Z 1 GGG geltend gemachte Gebührenbefreiung (§ 53 Abs 5 WFG 1984) ist im Verfahren über diesen Rückzahlungsantrag zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160072.X06

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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