RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1988
beobachten
merken

Index

Gerichtsgebühren
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §13

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH bewirkt die Unterlassung des Hinweises auf die gesetzliche Grundlage der Gebührenfreiheit iSd § 13 erster Satz zweiter Halbsatz GGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Gebührenpflicht nicht Präklusion.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160072.X04

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten