Index
GerichtsgebührenNorm
AVG §37 implizitRechtssatz
Der VwGH ist auf Grund der vorgelegten Verwaltungsakten allein nicht imstande, zu entscheiden, ob die belangte Behörde im Ergebnis zu einem - wenn auch auf unrichtigen rechtlichen Erwägungen beruhenden - rechtmäßigen Bescheid (Bescheidspruch) gelangte (Hinweis E 30.6.1986, 84/15/0047).
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160072.X07Im RIS seit
06.05.2022Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022