RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0072

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Index

Gerichtsgebühren
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37 implizit
AVG §59 Abs1 implizit
BAO §115 Abs1
BAO §93 Abs2
VwGG §41 Abs1

Rechtssatz

Der VwGH ist auf Grund der vorgelegten Verwaltungsakten allein nicht imstande, zu entscheiden, ob die belangte Behörde im Ergebnis zu einem - wenn auch auf unrichtigen rechtlichen Erwägungen beruhenden - rechtmäßigen Bescheid (Bescheidspruch) gelangte (Hinweis E 30.6.1986, 84/15/0047).

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160072.X07

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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