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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Auffassung des Beschuldigten, dass ihn die angebliche Kenntnis der Behörde (Arbeitsamt) von dem ohne Bewilligung nach dem AuslBG eingegangenen Beschäftigungsverhältnis von der Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit enthebe, ist schon deshalb unrichtig, weil damit nicht der Beweis iSd § 5 VStG geführt hätte werden können, dass ihm die Einhaltung des AuslBG ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985090013.X02Im RIS seit
10.03.1988