RS Vwgh 1988/3/10 85/09/0013

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Auffassung des Beschuldigten, dass ihn die angebliche Kenntnis der Behörde (Arbeitsamt) von dem ohne Bewilligung nach dem AuslBG eingegangenen Beschäftigungsverhältnis von der Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit enthebe, ist schon deshalb unrichtig, weil damit nicht der Beweis iSd § 5 VStG geführt hätte werden können, dass ihm die Einhaltung des AuslBG ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985090013.X02

Im RIS seit

10.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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