RS Vwgh 1988/3/11 87/11/0200

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Veröffentlicht am 11.03.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §37;
KfzStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Dem § 9 Abs 1 KfzStG kann nicht entnommen werden, daß damit ein vom § 37 KFG unabhängiger Zulassungstatbestand, der allein auf Grund der nachträglichen (nämlich nach Aufhebung der Zulassung gemäß dem Abs 3 dieser Gesetzesstelle erfolgten) Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer einen Rechtsanspruch auf neuerliche Zulassung desselben Kraftfahrzeuges (in Form eines "Widerrufes" der Aufhebung der Zulassung und damit einer Rückgängigmachung dieser rechtswirksam ausgesprochenen Maßnahme) einräumen würde, geschaffen worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110200.X02

Im RIS seit

11.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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