RS Vwgh 1988/3/11 88/11/0031

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Veröffentlicht am 11.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;
AVG §62 Abs3;
VwGG §26 Abs1 lita;
VwGG §26 Abs2;

Rechtssatz

Mit der mündlichen Verkündung ist der Bescheid rechtlich existent geworden (Hinweis auf E 19.2.1951, 0127/50, VwSlg 1941 A/1951). Ist er ein letztinstanzlicher Bescheid, kann bereits vor Zustellung der Bescheidausfertigung VwGH-Beschwerde erhoben werden.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110031.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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