RS Vwgh 1988/3/14 88/10/0021

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §3;
LMG 1975 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0285 E 6. Juli 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Der Begriff eines Verzehrproduktes und der eines Arzneimittels schließen einander aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100021.X02

Im RIS seit

29.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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