RS Vwgh 1988/3/14 87/15/0150

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/06 Wertpapierrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1413;
GebG 1957 §33 TP22 Abs2;
WechselG Art38 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/8, 462;

Rechtssatz

Der in § 33 TP 22 Abs 2 Satz 2 GebG 1977 verwendete Begriff PROLONGATION darf nicht mit dem Begriff der Prolongation im üblichen Sinn gleichgesetzt werden. Während es sich bei dieser um die Verlängerung der zeitlichen Dauer eines Schuldverhältnisses handelt, stellt die Prolongation eines Wechsels lediglich eine Stundung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150150.X04

Im RIS seit

14.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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