RS Vwgh 1988/3/14 86/15/0032

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §64 Abs1;

Rechtssatz

Bei Rückstellungen für Pensionsanwartschaften von Arbeitnehmern, denen eine verbindliche Pensionszusage vertraglich zugestanden worden, bei denen der Pensionsfall aber noch nicht eingetreten ist, handelt es sich nicht um abzugsfähige Schulden iSd Bewertungsgesetzes (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986150032.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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