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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §16 Abs3;Rechtssatz
Aufträge an den Waldeigentümer nach § 172 Abs 6 ForstG sind auch dann zulässig, wenn nicht dieser selbst die Außerachtlassung der forstrechtlichen Vorschriften zu verantworten hat (Hinweis auf E vom 21.5.1981, 3648/80, VwSlg 10463 A/1980). Ausgehend von dieser Rechtsansicht ist eine Prüfung der Frage, ob und inwieweit ein Eigentümer die ihm vorgeworfene Waldverwüstung mitverursacht bzw. bewusst geduldet habe, für die Erteilung forstpolizeilicher Aufträge nicht von Bedeutung. Es kommt daher nicht darauf an, wie die Rechtsbeziehung zwischen dem Eigentümer als Verpächter einerseits und dem Pächter andererseits vertraglich geregelt wurde. (hier: Waldverwüstung durch Pferdehaltung des Pächters des Waldeigentümers).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100066.X01Im RIS seit
27.04.2006Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011