RS Vwgh 1988/3/14 87/12/0162

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs7;

Rechtssatz

Die im dritten Satz des § 80 Abs 7 BDG 1979 vorgesehene Verlängerung der Räumungsfrist bezieht sich auf beide in den vorangehenden Sätzen dieser Bestimmung geregelte Fälle der Festlegung der Räumungsfrist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120162.X02

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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