RS Vwgh 1988/3/14 88/10/0021

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z5;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;

Rechtssatz

Die Beschreibung der Ernährung der Bienenkönigin auf einem Produkt führt in Verbindung mit der Einnahmeempfehlung zur Einstufung als Arzneimittel. Zu demselben Ergebnis führen - jeweils für sich allein - die Textstellen "bekömmlich und belebend" sowie "während 3 - 4 Wochen einnehmen" (Hinweis E 25.5.1987, 86/10/0125; hier:

Gelee Royale und Pollenherzen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100021.X01

Im RIS seit

29.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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