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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1 Z5;Rechtssatz
Die Beschreibung der Ernährung der Bienenkönigin auf einem Produkt führt in Verbindung mit der Einnahmeempfehlung zur Einstufung als Arzneimittel. Zu demselben Ergebnis führen - jeweils für sich allein - die Textstellen "bekömmlich und belebend" sowie "während 3 - 4 Wochen einnehmen" (Hinweis E 25.5.1987, 86/10/0125; hier:
Gelee Royale und Pollenherzen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100021.X01Im RIS seit
29.11.2005