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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
Eine Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe für Verzehrprodukte kommt seit dem Inkrafttreten des AMG nicht mehr in Betracht, weil eine solche Ware als Arzneimittel einzustufen ist (Hinweis E 16.3.1987, 86/10/0177).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100021.X05Im RIS seit
29.11.2005