RS Vwgh 1988/3/14 87/12/0007

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs7;

Rechtssatz

Die in § 80 Abs 7 zweiter Satz BDG 1979 vorgesehene Minderfrist wird unterschritten, wenn "zwischen dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entziehung und dem behördlichen festgelegten Ende der Räumungsfrist weniger als 1 Monat liegt. (Hinweis auf E 22.2.1970, 1498/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120007.X06

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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