RS Vwgh 1988/3/14 87/12/0007

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs7;

Rechtssatz

Die in § 80 Abs 7 BDG 1979 geregelte Pflicht zur Räumung knüpft am Entzug der Natural(Dienst-)wohnung an und ist deren Folge. Abweichend von der früheren Rechtslage nach § 24 GÜG unterscheidet das BDG 1979 streng zwischen dem Entzug und der Räumungspflicht. Die Frist zur Erfüllung der Räumungspflicht beginnt daher erst ab dem (rechtswirksam) verfügten Entzug zu laufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120007.X04

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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