RS Vwgh 1988/3/14 87/12/0162

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs7;

Rechtssatz

Ein in zeitlicher Hinsicht zu weit gehendes Begehren des Beamten auf Verlängerung der Räumungsfrist berechtigt die Dienstbehörde noch nicht, allein schon deshalb deren Verlängerung bis zum gesetzlichen Höchstmaß von einem Jahr als unzulässig zu erachten (Hinweis E 27.6.1983, 83/12/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120162.X04

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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