RS Vwgh 1988/3/14 88/10/0024

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §45 Abs1 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2303/60 B 19. Jänner 1961 RS 1

Stammrechtssatz

Um mit einem nach § 45 Abs 1 lit d VwGG 1952 gestützten Wiederaufnahmeantrag durchzudringen, genügt die allgemeine Behauptung, daß im Verfahren vor dem VwGH Vorschriften über das Parteiengehör nicht entsprochen worden sei, nicht; es müssen vielmehr die angeblich nicht beachteten Vorschriften bezeichnet werden, weil nur dann beurteilt werden kann, ob ihnen im Verfahren vor dem VwGH überhaupt zu entsprechen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100024.X01

Im RIS seit

12.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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