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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei der Frage, ob ein geplanter Schweinemaststall eine erhebliche Geruchsbelästigung an der Grundgrenze des Nachbarn erwarten lässt, hat der technische Sachverständige über das Ausmaß der zur erwarteten Geruchsimmission Auskunft zu geben, während es dem med Sachverständigen - also nicht einem Sachverständigen für Chemie oder Hydrogeologie - obliegt, seine Auffassung hinsichtlich der Wirkungen der Geruchsimmission auf den menschlichen Organismus darzulegen. (Hinweis auf E vom 18.2.1986, 85/05/0157)
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietSachverständiger ArztSachverständiger TechnikerSachverständiger AufgabenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050193.X03Im RIS seit
08.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009