Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Zulässigkeit eines Schweinemastbetriebes im Hinblick auf die mögliche erhebliche Geruchsbelästigung an der Grundgrenze des Nachbarn (Hinweis auf E vom 18.2.1986, 85/05/0157) und zur Frage der Schlüssigkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens (hier gab die gutächtl Äußerung des med Sachverständigen eine klare Antwort, dass an der Grundgrenze des Nachbarn keine unzulässigen Immissionen zu erwarten sein werden.)
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerAnforderung an ein GutachtenSachverständiger ArztNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050193.X01Im RIS seit
08.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009