RS Vwgh 1988/3/15 87/05/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1988
beobachten
merken

Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BauO OÖ 1976 §23 Abs2;
BauO OÖ 1976 §46 Abs3;
BauRallg;

Rechtssatz

Ausführungen zur Zulässigkeit eines Schweinemastbetriebes im Hinblick auf die mögliche erhebliche Geruchsbelästigung an der Grundgrenze des Nachbarn (Hinweis auf E vom 18.2.1986, 85/05/0157) und zur Frage der Schlüssigkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens (hier gab die gutächtl Äußerung des med Sachverständigen eine klare Antwort, dass an der Grundgrenze des Nachbarn keine unzulässigen Immissionen zu erwarten sein werden.)

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerAnforderung an ein GutachtenSachverständiger ArztNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050193.X01

Im RIS seit

08.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten