Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1988/17;Rechtssatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen können auch einem Angehörigen eines Gesellschafters zuzurechnen sein. Dies gilt aber nur dann, wenn sich überhaupt ein zugunsten des Angehörigen verwendbarer Vorteil des Gesellschafters aus der Gesellschafterstellung annehmen läßt. Ein solcher Vorteil kann jedoch nicht unterstellt werden, wenn der Geschäftsführer einer GmbH von vornherein "für die eigene Tasche" arbeitet, wenn also er im Rahmen der GmbH eine Tätigkeit entfaltet, die ausschließlich ihn und nicht die Gesellschafter bereichern soll. Die aus der Gesellschafterstellung erwirtschafteten Vorteile stellen Einkünfte des Geschäftsführers und nicht solche des Gesellschafters dar (Hinweis auf E 16.9.1986, 85/14/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140072.X01Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
10.08.2016