RS Vwgh 1988/3/15 87/14/0072

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §27;
EStG 1972 §4 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1988/17;

Rechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen können auch einem Angehörigen eines Gesellschafters zuzurechnen sein. Dies gilt aber nur dann, wenn sich überhaupt ein zugunsten des Angehörigen verwendbarer Vorteil des Gesellschafters aus der Gesellschafterstellung annehmen läßt. Ein solcher Vorteil kann jedoch nicht unterstellt werden, wenn der Geschäftsführer einer GmbH von vornherein "für die eigene Tasche" arbeitet, wenn also er im Rahmen der GmbH eine Tätigkeit entfaltet, die ausschließlich ihn und nicht die Gesellschafter bereichern soll. Die aus der Gesellschafterstellung erwirtschafteten Vorteile stellen Einkünfte des Geschäftsführers und nicht solche des Gesellschafters dar (Hinweis auf E 16.9.1986, 85/14/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140072.X01

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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