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L85003 Straßen NiederösterreichNorm
AVG §38;Rechtssatz
Bei der Frage des Aufteilungsschlüssels einer Beitragsgemeinschaft nach § 23 NÖ LandesstraßenG ist die Benützung der herzustellenden Straße entscheidend. Ob die durch die Straße aufgeschlossenen Grundstücke auch durch eine weitere Straße aufgeschlossen sind, ist für die Benützung der herzustellenden Straße und daher für den Aufteilungsschlüssel "nach Maßgabe der Benützung" wesentlich. In diesem Fall kann es aber nicht darauf ankommen, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Bewilligung der zuständigen Straßenverwaltung gem § 5 Abs 2 leg cit vorliegt, vielmehr hat die Straßenbehörde bei Festsetzung des Aufteilungsschlüssels gem § 23 leg cit diese Frage als Vorfrage zu beurteilen. Das bloße Fehlen einer tatsächlichen Zufahrt ist daher nicht entscheidend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050015.X03Im RIS seit
20.10.2006