RS Vwgh 1988/3/15 87/14/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1988
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1661/79 E 15. April 1980 VwSlg 5471 F/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ist der Kommanditist einer KG nach dem Gesellschaftsvertrag nach Leistung der bedungenen Einlage in keinem Fall zu irgendeiner Nachschußpflicht verhalten, so sind die ihm vertraglich angelasteten und von seinem Kapitalkonto (bzw einem besonderen Verrechnungskonto) abgebuchten Verlustanteile an der KG insoweit dem Komplementär zuzurechnen, als sie die Kommanditeinlage übersteigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140062.X01

Im RIS seit

15.03.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten