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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Fachfragen bedürfen gem § 52 Abs 1 AVG nach wie vor der Beantwortung durch Sachverständige und nicht durch Laien. Wird in einer Beschwerde die Auffassung vertreten, dass die Zeit, in der man die Meinung so genannter Spezialisten hinnehmen müsse, vorbei sei, kommt dem diesbezüglichen Beschwerdevorbringen daher keine Berechtigung zu.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050015.X02Im RIS seit
20.10.2006