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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §177;Rechtssatz
Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140067.X01Im RIS seit
15.03.1988Zuletzt aktualisiert am
05.03.2010