RS Vwgh 1988/3/15 87/14/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1988
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §177;

Rechtssatz

Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140067.X01

Im RIS seit

15.03.1988

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten