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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Falle eines vom med Sachverständigen angenommenen Ausschlusses erheblicher Geruchsbelästigungen muss davon ausgegangen werden, dass diesem auch keine die Gesundheit beeinträchtigende Wirkung zukommt. (Hier ist der med Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass an der Grundgrenze "keine erhebliche Geruchsbelästigung auftreten wird". Ungeachtet des Fehlens einer ausdrücklichen Stellungnahme des Sachverständigen zur Frage der Gesundheitsgefährdung kann aus seiner gesamten Darstellung keinesfalls abgeleitet werden, es könnte iZm dem Bauvorhaben - hier: Schweinemaststall - zu einer Gesundheitsgefährdung kommen.)
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietSachverständiger ArztSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050193.X04Im RIS seit
08.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009