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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ob dem Grundsatz der Zuweisung von Abfindungsgrundstücken von tunlichst gleicher Beschaffenheit wie der Altbestand Rechnung getragen wurde, stellt ebenso wie die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit der Abfindung im allgemeinen eine ausschließlich von der erkennenden Behörde in dem das Verfahren abschließenden Bescheid (Zusammenlegungsplan) zu lösender Rechtsfrage dar; eine unrichtige Lösung derselben könnte gegebenenfalls eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründen, keinesfalls aber kann sie mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden.
Schlagworte
Sachverhalt VerfahrensmängelBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070144.X03Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015