RS Vwgh 1988/3/15 87/07/0144

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §45 Abs2;
FlVfGG §10 Abs4 impl;
FlVfGG §4 Abs4 impl;
FlVfGG §4 Abs5 impl;
FlVfLG NÖ 1975 §17;
FlVfLG NÖ 1975 §21;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
VwGG §42 Abs2 Z3;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Ob dem Grundsatz der Zuweisung von Abfindungsgrundstücken von tunlichst gleicher Beschaffenheit wie der Altbestand Rechnung getragen wurde, stellt ebenso wie die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit der Abfindung im allgemeinen eine ausschließlich von der erkennenden Behörde in dem das Verfahren abschließenden Bescheid (Zusammenlegungsplan) zu lösender Rechtsfrage dar; eine unrichtige Lösung derselben könnte gegebenenfalls eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründen, keinesfalls aber kann sie mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden.

Schlagworte

Sachverhalt VerfahrensmängelBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070144.X03

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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