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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §16;Rechtssatz
Grundstücke, die aus einem Teilungsverfahren stammen, sind, wenn die Teilung in den öffentlichen Büchern bereits durchgeführt worden ist, wie der Umkehrschub aus § 33 Abs 2 lit a FlVfLG Tir 1978 zeigt, - wonach Grundstücke, die einer gemeinschaftlichen Benutzung (Abs 1) früher unterlagen, inzwischen aber infolge physischer Teilung in Einzelbesitz übergegangen sind, wenn die Teilung in den öffentlichen Büchern noch nicht durchgeführt worden ist, zu den agrargemeinschaftlichen Grundstücken zu zählen sind - keine agrargemeinschaftlichen Grundstücke nach § 33 Abs 1 FlVfLG Tir 1978 mehr und können daher auch nicht ohne Zustimmung ihrer Eigentümer in ein Regulierungsverfahren einbezogen werden (Hier:
Eigentumsstreit und somit auch Zuständigkeitskonflikt - Agrarbehörde bzw ordentliches Gericht - zwischen Agrargemeinschaft und bücherlichem Eigentümer hinsichtlich eines Grundstückes, welches im Zuge eines früheren Regulierungsverfahrens aus der Agrargemeinschaft ausgegliedert wurde) § 1 FlVfLG Tir 1978 ist im Regulierungsverfahren gemäß § 64 FlVfLG Tir 1978 nicht einmal "sinngemäß" anzuwenden.
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984070033.X03Im RIS seit
11.07.2001