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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §829;Rechtssatz
Ein nur an einen Miteigentümer ergangener Auftrag zum Kanalanschluss ist nicht deshalb rechtswidrig, weil er nicht auch gleichzeitig dem zweiten Miteigentümer der Liegenschaft erteilt worden ist, da jeder Miteigentümer (mangels einer hier nicht getroffenen gesonderten Regelung) kraft öffentlichen Rechtes verpflichtet ist, den vom Gesetz geforderten Zustand herzustellen. Eine nach dem Zivilrecht allenfalls erforderliche Zustimmung des Miteigentümers vermag in dieser Hinsicht an der Einhaltung dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nichts zu ändern (Hinweis auf E 23.3.1982, 81/05/0161, VwSlg 10688 A/1982).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaurecht allgemein spezielle Zuordnung offen BauRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050011.X01Im RIS seit
19.10.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009