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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs3;Rechtssatz
Im Zusammenlegungsverfahren erstattete Änderungs- bzw. Lösungsvorschläge von Parteien sind nur dann von rechtlicher Relevanz, wenn sich die Gestaltung des Zusammenlegungsplanes für diese Parteien ohne Berücksichtigung dieser Vorschläge als gesetzwidrig erweisen würde. (Hinweis auf E vom 31.3.1987, 86/07/0018)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070099.X01Im RIS seit
05.12.2005Zuletzt aktualisiert am
08.06.2015