RS Vwgh 1988/3/15 87/07/0099

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs3;
FlVfLG Krnt 1979 §25;

Rechtssatz

Auf Grund des stufenförmigen Aufbaues des Zusammenlegungsverfahrens (vgl. aus der ständigen Jud des VwGH etwa die E vom 21.1.1986, 85/07/0258, vom 25.9.1986, 85/07/0254 und vom 11.6.1987, 85/07/0008) sind die Festlegungen des rechtskräftigen Bewertungsplanes für die Durchführung des weiteren Verfahrens maßgebend; sowohl die Behörde als auch die Parteien sind an ihn gebunden.(hier: die Einleitungsverordnung befindet sich mit dem Bewertungsplan in Widerspruch. Es wurde ein (Alt)Grundstück bewertet, welches von der Einleitungsverordnung nicht erfasst worden ist.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070099.X02

Im RIS seit

05.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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