RS Vwgh 1988/3/15 88/05/0015

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
LStG NÖ 1979 §23 idF 8500-1;

Rechtssatz

Die Straßenbehörde hat bei Festsetzung eines Aufteilungsschlüssels gem § 23 NÖ LStrG von Amts wegen zu prüfen, durch welche Straßen ein Grundstück erschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050015.X04

Im RIS seit

20.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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