Index
L85003 Straßen NiederösterreichNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Straßenbehörde hat bei Festsetzung eines Aufteilungsschlüssels gem § 23 NÖ LStrG von Amts wegen zu prüfen, durch welche Straßen ein Grundstück erschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050015.X04Im RIS seit
20.10.2006