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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Auch für den Verpflegungsaufwand bei doppelter Haushaltsführung gilt der Grundsatz, daß nur der tatsächlich in diesem Zusammenhang erwachsene Mehraufwand Werbungskosten darstellen kann (Hinweis auf E 17.9.1986, 84/13/0213).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985130154.X02Im RIS seit
16.03.1988