RS Vwgh 1988/3/16 85/13/0154

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Auch für den Verpflegungsaufwand bei doppelter Haushaltsführung gilt der Grundsatz, daß nur der tatsächlich in diesem Zusammenhang erwachsene Mehraufwand Werbungskosten darstellen kann (Hinweis auf E 17.9.1986, 84/13/0213).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130154.X02

Im RIS seit

16.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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