RS Vwgh 1988/3/16 85/13/0154

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Es ist zwar der Feststellung grundsätzlich zuzustimmen, daß Kosten für einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz nicht in beliebiger Höhe als Werbungskosten Berücksichtigung finden können und der steuerlich absetzbare Betrag allenfalls im Schätzungswege ermittelt werden muß. Berücksichtigt die

belangte Behörde nur 50 % der Gesamtaufwendungen für die Wohnung, kann diese Schätzung jedoch nicht allein mit dem Hinweis auf die Wohnungsgröße begründet werden (hier: Genossenschaftswohnung mit 59,23 m2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130154.X03

Im RIS seit

16.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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