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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Es ist zwar der Feststellung grundsätzlich zuzustimmen, daß Kosten für einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz nicht in beliebiger Höhe als Werbungskosten Berücksichtigung finden können und der steuerlich absetzbare Betrag allenfalls im Schätzungswege ermittelt werden muß. Berücksichtigt die
belangte Behörde nur 50 % der Gesamtaufwendungen für die Wohnung, kann diese Schätzung jedoch nicht allein mit dem Hinweis auf die Wohnungsgröße begründet werden (hier: Genossenschaftswohnung mit 59,23 m2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985130154.X03Im RIS seit
16.03.1988