RS Vwgh 1988/3/16 86/01/0071

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §4;
FlKonv Art33 Abs2;
StGB §128 Abs2;

Rechtssatz

§ 4 AsylG lässt keineswegs die Interpretation einer Mindeststrafe von fünf Jahren zu (und zwar weder einer angedrohten noch einer effektiv verhängten), weil dem diesbezüglich klaren und eindeutigen Wortlaut zu entnehmen ist, dass es allein auf eine den Zeitraum von fünf Jahren übersteigende Strafdrohung ankommt. Um eine solche handelt es sich bei § 128 Abs 2 StGB in eindeutiger Weise.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010071.X01

Im RIS seit

06.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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