RS Vwgh 1988/3/16 87/13/0213

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §12 Z1;

Rechtssatz

§ 12 Z 1 KStG begünstigt nur die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen, nicht aber Zuschüsse von Gesellschaftern, durch die keine neuen Gesellschaftsanteile entstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130213.X02

Im RIS seit

16.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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