RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0020

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Index

Polizeirecht - AsylG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1
AVG §37
AVG §45 Abs3
AVG §46
VwGG §42 Abs2 Z3 litc

Rechtssatz

Wurde der Asylwerber sowohl im erstinstanzlichen Verfahren als auch im Berufungsverfahren niederschriftlich vernommen, so liegt keine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor, wenn die in der Beschwerde geforderten weiteren Einvernahmen des Asylwerbers unterblieben sind.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel fehlerhafte Niederschrift Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010020.X03

Im RIS seit

03.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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