RS Vwgh 1988/3/16 85/13/0030

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb impl;
AVG §69 Abs1 Z2 impl;
BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ob die belangte Behörde eher in der Lage gewesen wäre, die Unterlagen beizuschaffen, ist für die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes ohne Bedeutung. Wäre dem Abgabepflichtigen tatsächlich die Einsicht in maßgebende Unterlagen verwehrt worden, so wäre es ihm zumutbar gewesen, im Verwaltungsverfahren auf diesen Umstand hinzuweisen und auf die Beschaffung der betreffenden Unterlagen durch die bel Behörde zu dringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130030.X02

Im RIS seit

16.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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