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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §91;Rechtssatz
Will der Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände deren Rückgabe an den bisherigen Inhaber verhindern, so stehen ihm hiefür diesselben rechtlichen Möglichkeiten offen, die ihm ohne Beschlagnahme offenstehen würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985130023.X03Im RIS seit
16.03.1988