RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0291

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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L63006 Rinderzucht Tierzucht Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art15 Abs1;
B-VG Art17;
TierzuchtG Stmk 1969 §19;

Rechtssatz

Mit der Betrauung der Landeskammer zur Auswahl jener Personen, die mit der Durchführung der künstlichen Besamung (von Rindern) betraut werden, wurde diesen eine in das öffentliche Recht fallende Aufgabe übertragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010291.X01

Im RIS seit

16.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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