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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/06/0258 E 24. Oktober 1985 RS 3Stammrechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 5.10.1964, 2216/63) ist eine Projektänderung dann einzuräumen, wenn damit ein Versagungsgrund aus der Welt geschaffen werden kann. Damit soll verhindert werden, dass einem Projektswerber gleichsam unvorbereitet eine Ablehnung zuteil wird, ohne dass ihm die Möglichkeit einer Anpassung des Vorhabens an das Gesetz eröffnet wird.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985060081.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.12.2018