RS Vwgh 1988/3/17 85/06/0081

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Veröffentlicht am 17.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/06/0258 E 24. Oktober 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 5.10.1964, 2216/63) ist eine Projektänderung dann einzuräumen, wenn damit ein Versagungsgrund aus der Welt geschaffen werden kann. Damit soll verhindert werden, dass einem Projektswerber gleichsam unvorbereitet eine Ablehnung zuteil wird, ohne dass ihm die Möglichkeit einer Anpassung des Vorhabens an das Gesetz eröffnet wird.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985060081.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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