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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Das Mehrbegehren an Stempelgebühren war abzuweisen, da Stempelgebühren für überzählige Schriftsatzausfertigungen - die Beschwerde war nur in dreifacher Ausfertigung vorzulegen - nicht zu ersetzen sind (Hinweis E 10.1.1979, 2874/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986080191.X02Im RIS seit
18.05.2006