Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2 idF 1983/176;Beachte
Besprechung in:AnwBl 9/1989, S 579;Rechtssatz
Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur Bestellung unter Beweis gestellt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080306.X01Im RIS seit
17.03.1988Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010