RS Vwgh 1988/3/17 84/08/0039

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Veröffentlicht am 17.03.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1949 §11 Abs1;
ASVG §50;
ASVG §502 Abs2;

Rechtssatz

"Arbeitslosigkeit" iSd § 502 Abs 1 ASVG liegt nicht vor, wenn der Begünstigungswerber ein Arbeitseinkommen erzielte, das über der auf Grund des AlVG 1949 festgelegten Geringfügigkeitsgrenze - bezogen auf das Jahr 1955 als das Jahr des Geltungsbeginns der Regelung des § 502 Abs 1 ASVG und des darin enthaltenen Arbeitslosigkeitsbegriffes - lag; für die Bewertung von Sachbezügen ist § 50 ASVG iVm dem im Jahr 1955 geltenden Erlass des BMF heranzuziehen (hier: "Kost und Quartier").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984080039.X01

Im RIS seit

28.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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