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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1949 §11 Abs1;Rechtssatz
"Arbeitslosigkeit" iSd § 502 Abs 1 ASVG liegt nicht vor, wenn der Begünstigungswerber ein Arbeitseinkommen erzielte, das über der auf Grund des AlVG 1949 festgelegten Geringfügigkeitsgrenze - bezogen auf das Jahr 1955 als das Jahr des Geltungsbeginns der Regelung des § 502 Abs 1 ASVG und des darin enthaltenen Arbeitslosigkeitsbegriffes - lag; für die Bewertung von Sachbezügen ist § 50 ASVG iVm dem im Jahr 1955 geltenden Erlass des BMF heranzuziehen (hier: "Kost und Quartier").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984080039.X01Im RIS seit
28.10.2004