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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Dienstnehmer, die die Speisen in großen Schüsseln oder auf großen Platten zu den Tischen der Gäste bringen, sind iSd Abschnittes 7 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österr Hotelgewerbe und Gastgewerbe "im Service" beschäftigt. Unter "Service" wird im gastronomischen Bereich die Bedienung und Betreuung von Gästen verstanden (siehe Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 6 Bänden, S 2385).
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080234.X01Im RIS seit
11.07.2001