RS Vwgh 1988/3/17 87/08/0234

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Veröffentlicht am 17.03.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dienstnehmer, die die Speisen in großen Schüsseln oder auf großen Platten zu den Tischen der Gäste bringen, sind iSd Abschnittes 7 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österr Hotelgewerbe und Gastgewerbe "im Service" beschäftigt. Unter "Service" wird im gastronomischen Bereich die Bedienung und Betreuung von Gästen verstanden (siehe Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 6 Bänden, S 2385).

Schlagworte

Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080234.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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