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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Wurde ein Bescheid ohne Zustellnachweis abgefertigt, so liegt in der Einbringung einer Säumnisbeschwerde die Behauptung, die Zustellung dieses Bescheides sei nicht vorgenommen worden; eine solche Behauptung hat jedoch gem § 26 Abs 2 erster Satz zweiter Halbsatz ZustG zur Folge, dass die Vermutung des ersten Halbsatzes nicht eintritt.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987170302.X02Im RIS seit
11.07.2001