Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0589/68 B 24. Juni 1968 RS 2Stammrechtssatz
Ist eine Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen, dann erübrigt es sich, auf einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim VwGH näher einzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100037.X03Im RIS seit
13.12.2006