RS Vwgh 1988/3/21 87/10/0042

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Veröffentlicht am 21.03.1988
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

In der Errichtung eines Hobby-Fischteiches liegt kein in der Agrarstrukturverbesserung begründetes öffentliches Interesse, und zwar auch dann, wenn man das Agrarstrukturverbesserungsinteresse in einem weiteren Sinn (Hinweis auf E 30.3.1987, 87/10/0041) versteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100042.X01

Im RIS seit

24.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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