Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §367 Z60;Rechtssatz
Die bloße Erleichterung bzw. Sicherung der Prozesssituation einer "Rechtschutzgemeinschaft" - in deren Auftrag der Bfr nach seinem Vorbringen tätig wurde - in einem von dieser gegen einen nicht zur entsprechenden Gewerbeausübung Berechtigten angestrengten zivilprozessualen Verfahren bzw. in einem Verfahren über eine beantragte einstweilige Verfügung lässt ohne Hinzukommen weiterer Umstände eine Rechtsgüterabwägung zu Gunsten des Bf nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040166.X03Im RIS seit
22.03.1988