RS Vwgh 1988/3/22 87/04/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z60;

Rechtssatz

Die bloße Erleichterung bzw. Sicherung der Prozesssituation einer "Rechtschutzgemeinschaft" - in deren Auftrag der Bfr nach seinem Vorbringen tätig wurde - in einem von dieser gegen einen nicht zur entsprechenden Gewerbeausübung Berechtigten angestrengten zivilprozessualen Verfahren bzw. in einem Verfahren über eine beantragte einstweilige Verfügung lässt ohne Hinzukommen weiterer Umstände eine Rechtsgüterabwägung zu Gunsten des Bf nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040166.X03

Im RIS seit

22.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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