RS Vwgh 1988/3/22 87/04/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1988
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3069/79 E 26. Juni 1981 RS 5

Stammrechtssatz

Der Tatbestand der Z 3 erfaßt auch den Fall, daß eine vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 errichtete Betriebsanlage, die nach der GewO 1859 genehmigungspflichtig war und nach der GewO 1973 genehmigungspflichtig ist ohne Genehmigung betrieben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040096.X01

Im RIS seit

07.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten