Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3069/79 E 26. Juni 1981 RS 5Stammrechtssatz
Der Tatbestand der Z 3 erfaßt auch den Fall, daß eine vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 errichtete Betriebsanlage, die nach der GewO 1859 genehmigungspflichtig war und nach der GewO 1973 genehmigungspflichtig ist ohne Genehmigung betrieben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040096.X01Im RIS seit
07.02.2006